Sonntag, 23. April 2023
Richter sind Nieten und Verbrecher
Kammergericht
9 W 12/23
26 O 56/23 LG


Per Telefax


Berlin, 23. Apr. 2023



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH DEN RICHTER DR MONJE FRAU DR HOLLDORF UND DEN RICHTER RADU
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 9.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTER JEWEILS WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017 WEISSER FOLTER VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG UND RECHTSBEUGUNG. UND NATÜRLICH FORDERE ICH DIE GESETZLICHEN ZINSEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

zuerst eine Definition aus dem Internet: Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Wikipedia

Der Begriff der Kriminalität orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat. Während sich die „Straftat“ oder der materielle Verbrechensbegriff jedoch eher an dem individuellen Verhalten misst, werden mit „Kriminalität“ die Straftaten als Gesamtphänomen bezeichnet. Wikipedia

Demnach sind alle „Leistungsträger“, die mir seit dem 20.2.2008 die Hilfe verweigert haben, Kriminelle und Verbrecher.

Dies gilt auch für alle Richter und Gerichtspräsidenten, die meine klagen abgewiesen haben, vom SG, LSG und BSG, sowie vom Landgericht, Kammergericht, dem BGH und dem Bundesverfassungsgericht.

Hinweisen möchte auch darauf, daß man von Opfern keine Gerichtsgebühren fordern darf, da sich der Staat nicht noch an seiner unterlassenen, sofortigen Hilfen bereichern darf.

Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000,

Bitte lesen und verstehen.

Dieses Schreiben geht an meine Unterstützer mit der Bitte um Verbreitung.

Viele Grüße



Horst Murken

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Samstag, 7. Januar 2023
LG
Berlin, 7. Januar 2023




E I L T
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DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
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BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTERIN DR EISSING

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 9.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTERIN WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Dr. Eissing ist nicht berechtigt, in meinen Fällen zu entscheiden, da noch Befangenheitsanträge und weitere Beschwerden gegen sie offen sind.

Außerdem lügt und betrügt sie.

Wie ihr schon aus anderen Verfahren bekannt ist, wurde ich am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht, ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG, weshalb auf Grund von Art. 25 GG internationales Recht vor dem deutschen Recht gilt.

Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Aufgrund von Art. 6 AEMR steht mir der Rechtsweg zum Gericht auch ohne Anwalt zu. Ich überdies die Erfahrung gemacht, daß Anwälte meine Interessen nicht vertreten, sondern es sich mit dem Gericht nicht verderben wollen, was ja ein Teil meines Problems ist.

Und das Dokument der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 steht mir sogar zu, ohne Anwaltszwang und ohne Gebühren vor Gericht meine Interessen vertreten zu dürfen.
Und da steht auch, daß die Staaten Opfern von Gewalt zeitnah helfen zu müssen, was in 2008 hätte passieren müssen. Auch das Grundgesetz sichert mir in Art. 19IV umfassenden, effektiven und zeitnahen Rechtsschutz zu.

Frau Dr. Schmidt-Schondorf hat sich an nichts gehalten und eindeutig gegen Gesetz und Recht verstoßen. Daher müssen meine Beschwerden und Forderungen Bestand haben.

Frau Dr. Eissing kennt offenbar das Grundgesetz nicht. In Art. 20 III ist von Gesetz und Recht die Rede.

Viele Grüße



Horst Murken

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Donnerstag, 5. Januar 2023
Kammergericht 10. Senat
Kammergericht
10 W 100/22



Per Telefax


Berlin, 5. Januar 2023


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BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTER SCHNEIDER MONJE UND FREY

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 6.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTER JEWEILS WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017 WEISSER FOLTER VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG UND RECHTSBEUGUNG. UND NATÜRLICH FORDERE ICH DIE GESETZLICHEN ZINSEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

diesen Richtern ist mein Fall bekannt. Trotzdem wenden sie in Schadabsicht falsches Recht an. Wer anderen ins böser Absicht Schaden zufügt, muß als Präventivmaßnahme mehr als den Schaden trägen, was ich hier einfordere.

Wie diesen Richtern bekannt ist, wurde ich am 20.2.208 von Polizisten zum Krüppel gemacht. Dies war ein klarer Verstoß gegen Art 2 GG.

Nach Art 25 GG gilt internationales Recht vor dem deutschen Recht.

Eine Vorschrift lege ich bei. Nach Art. 6 der AEMR darf sich jeder vor Gericht selber vertreten. Dieses wollten diese Richter mir nehmen und mir damit den Rechtsweg versperren.

Auch diese Abkommen gelten:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Ich verweise besonders auf das Dokument vom 18.1.2000, hier besonders auf Art. 8ff.

Ich fordere von jedem Richter eine Abschlagzahlung von 60.000 Euro. Wenn das Geld bis zum 30.1.2023, bin ich bereit zu einer Güteverhandlung. Danach nicht mehr.

Viele Grüße


Horst Murken

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