Donnerstag, 5. Januar 2023
Kammergericht 10. Senat
Kammergericht
10 W 100/22



Per Telefax


Berlin, 5. Januar 2023


E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTER SCHNEIDER MONJE UND FREY

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 6.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTER JEWEILS WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017 WEISSER FOLTER VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG UND RECHTSBEUGUNG. UND NATÜRLICH FORDERE ICH DIE GESETZLICHEN ZINSEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

diesen Richtern ist mein Fall bekannt. Trotzdem wenden sie in Schadabsicht falsches Recht an. Wer anderen ins böser Absicht Schaden zufügt, muß als Präventivmaßnahme mehr als den Schaden trägen, was ich hier einfordere.

Wie diesen Richtern bekannt ist, wurde ich am 20.2.208 von Polizisten zum Krüppel gemacht. Dies war ein klarer Verstoß gegen Art 2 GG.

Nach Art 25 GG gilt internationales Recht vor dem deutschen Recht.

Eine Vorschrift lege ich bei. Nach Art. 6 der AEMR darf sich jeder vor Gericht selber vertreten. Dieses wollten diese Richter mir nehmen und mir damit den Rechtsweg versperren.

Auch diese Abkommen gelten:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Ich verweise besonders auf das Dokument vom 18.1.2000, hier besonders auf Art. 8ff.

Ich fordere von jedem Richter eine Abschlagzahlung von 60.000 Euro. Wenn das Geld bis zum 30.1.2023, bin ich bereit zu einer Güteverhandlung. Danach nicht mehr.

Viele Grüße


Horst Murken

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