Montag, 19. Dezember 2022
Kammergericht deckt Rechtsbeugung
Kammergericht
III A 7
3133 E – F 124.18 KG



Per Telefax




Berlin, 19. Dez. 2022




E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTERIN HEYMANN

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 9.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTERIN WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 WEISSER FOLTER VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG UND RECHTSBEUGUNG.


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht und mir wird immer noch jede Hilfe verweigert. Es kann nur als Hohn und Verspottung Behinderter gesprochen werden, wenn Frau Heymann von „der Qualität und dem Funktionieren des Rechtsstaates“ schreibt.

Anwälte haben kein Interesse an einen Rechtsstaat, da sie auch so bezahlt werden.

Der Angriff auf mich war ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Aufgrund von Art. 25 geht internationales Recht dem deutschen Recht vor, der Verweis auf die ZPO ist also eindeutig Rechtsbeugung. Nach Art- 6 AEMR ist es mir gestattet, als Rechtsperson vor Gericht aufzutreten – ohne Anwaltszwang. Frau Heymann verstößt also klar auch gegen Art. 10 AEMR sowie internationaler Abkommen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich stelle den Antrag, daß geprüft wird, ob Frau Heymann für das Richteramt geeignet ist, da sie sich nicht auf dem Grundgesetz bewegt.

Viele Grüße

Horst Murken

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Mittwoch, 23. November 2022
Wieder LG, die Richter sind eben dumm und faul
Landgericht Berlin
26 O 354/22



Per Telefax



Berlin, 23. Nov. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTERIN DR Schaal, DR GLOBIG UND RICHTERIN LEMKE

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 9.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTER WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 wofür diese drei Richter gemeinsam haften.



Sehr geehrte Damen und Herren,

obgleich mein Befangenheitsantrag vom 12.11.2022 noch offen ist, haben diese drei Richter wieder einen Beschluss erlassen, offenbar mit dem Ziel mich einzuschüchtern.

Der Angriff auf mich, der mich am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht hat, war eindeutig rechtswidrig, wie vom SG, LG und KG rechtskräftig festgestellt wurde.

Darauf kommt es aber nicht an, allen Opfern von Gewalt muß der Staat helfen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Bei Opfern von Gewalt muß also der Rechtsweg frei sein, kein Anwaltszwang und auch keine Gerichtsgebühren, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000,

Der Staat darf sich nicht an seinem eigenen Versagen bereichern.

Auf einer Veranstaltung sagte eine Politikerin: Wir wissen, daß unsere Richter dumm und faul sind ? was sollen wir machen, wir haben keine anderen?

Viele Grüße



Horst Murken

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Kammergericht 9. Senat
Kammergericht
9 W 83/22
26 O 324/22 JG Berlin



Per Telefax



23. Nov. 2022




E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTER DR HOLLDORF DAMASKE UND RADU

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 9.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTER GEMEINSAM WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 WEISSER FOLTER VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG UND RECHTSBEUGUNG.



Sehr geehrte Damen und Herren,

diese drei Richter sind kriminell und gehören vor ein Richtergericht.

Sofern die von ?zutreffenden Gründen? schreiben, haben sie diese zu nennen. Alles andere ist schon ein Verstoß gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren.

Schon mein Eilantrag an das SG zeigt klar auf, um was es mir geht, 6.7.2022.

Aber staatliche Stellen, wie auch Richter, zerstören lieber Existenzen und werden sich wundern, wenn man ihnen auch die Bezüge kürzt oder die Abgaben erhöht. Als Volkswirt kann ich sagen, daß solch eine Rechtsprechung für uns alle schädlich ist, denn jeder sollte bekommen, was ihm zusteht.

Die Richter setzen sich weder mit der Rechtslage auseinander, noch nehmen die meine Schmerzensgeldforderung auf. Dies ist üble Rechtsbeugung, EGMR vom 8.2.2022, Beschwerde Nr. 62250/19.

Deren Beschluss ist also nichtig, ein Nullum, und darf in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben.

Die Geldforderung dient auch der Prävention, denn wir wollen einen Rechtsstaat und nicht solche Richter.

Viele Grüße



Horst Murken

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Kammergericht Präsident
Der Präsident des Kammergerichts
3133 E ? F 134,18 KG
26 O 258/22
26 O 192/22
26 O 294/22 26 O 295/22
26 O 288/22
26 O 264/22
26 O 267/22


Per Telefax



Berlin, 23. Nov. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DAS ÖNEL

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 9.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESES ÖNEL WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Önel lügt, Richter sind nicht unabhängig und dürfen auch keinen Blödsinn machen, haben also keinen Freischein, wie das Önel mir weißmachen will.

Außerdem lügt er durch Weglassen der wichtigsten meiner Klagepunkte.

Richter sind an Gesetze gebunden. Durch Art. 25 GG geht internationales Recht dem deutschen Recht vor. Nach Art. 6 AEMR gibt es keinen Anwaltszwang. Auch andere Abkommen schließen einen Anwaltszwang aus:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht, es hätte mir zeitnah geholfen werden müssen, vgl. Jivan vs. Rumänien, Beschwerde Nr. 62250/19 vom 8.2.2022. Daß mir bis heute nicht geholfen wurde, zeigt, wie verlogen die Organe dieses Staates (oder, was auch immer wir sonst sind) sind. Sie schrecken nicht vor Straftaten zurück, wohl wissend, daß es niemanden gibt, der sie strafrechtlich verfolgt.

Ich beantrage, daß sämtliche Verfahren, die das Ömel schließen will, wieder geöffnet werden, mir das beantragte Schmerzensgeld wegen jahrelanger unterlassener Hilfe, Weißer Folter, Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung und ständiger Rechtsbeugung zugesprochen wird. Davon beantrage ich eine Abschlagzahlung von zumindest 3 Mio Euro, damit mir endlich ernsthaft geholfen wird.

Viele Grüße



Horst Murken

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Dienstag, 25. Oktober 2022
Die Präsidentin
Landgericht Berlin
LG 3132 ? E-2-142/2022
26 O 264/22


Per Telefax


Berlin, 25. Okt. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTERIN DR EISSING

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 8.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTERIN WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß diese Richterin nicht mehr bei meinen Klagen eingesetzt werden darf, da Befangenheitsanträge gegen sie von mir offen sind.

§ 44 ZPO bestimmt eindeutig, daß der beschuldigte Richter eine dienstliche Stellungnahme abzugeben hat, zu der ich noch Stellung nehmen kann.

Der Art, 87 GG ist kein Freibrief für kriminelle Richter, diese haben ihren Diensteid einzuhalten und Art. 20 III GG ebenfalls.

§ 139 ZPO ist zwingend einzuhalten, um Richterwillkür und Überraschungsurteile zu verhindern. Hiergegen hat Frau Dr. Schmidt-Schondorf eindeutig versstoßen, was ich als Rechtsbeugung und kriminelle Handlung ansehen. Frau Dr. Eissing hat sich durch ihre Täuschungshandlung zur Mittäterin gemacht.

Natürlich gibt es Disziplinarverfahren und weitere Beschwerden gegen Richter. Hier liegt eine weitere Täuschungshandlung der Frau Dr. Eissing vor.

Unglaubwürdig ist es auch, wenn beide Richter vorgeben, die AEMR und das Dokument der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 nicht zu kennen.

Ich bitte um alsbaldige Auszahlung eines angemessenen Teilbetrages., wie 1 BvR 569/05 RN 26 es vorsieht, um Schaden von den Bürgern zu nehmen. Ich bin 69 Jahre und krank. Außerdem liegt der Angriff auf mich nahezu 15 Jahre zurück, ohne, daß uns geholfen wurde.

Was stimmt mit der deutschen Justiz nicht?

Viele Grüße


Horst Murken

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Gesetze spielen keine Rolle
Landgericht Berlin
26 O 335/22



Per Telefax



Berlin, 25. Okt. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTERIN DR SCHMIDT-SCHONDORF

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 8.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTERIN WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß diese Richterin nicht mehr bei meinen Klagen eingesetzt werden darf, da Befangenheitsanträge gegen sie von mir offen sind.

§ 44 ZPO bestimmt eindeutig, daß der beschuldigte Richter eine dienstliche Stellungnahme abzugeben hat, zu der ich noch Stellung nehmen kann.

Ich verweise auf meinen Feststellungsantrag vom 11.10. Diese Richterin ist nicht bereit, sich an Gesetz und Recht zu halten ? unter Bruch ihres Diensteides.

Damit verstößt sie auch gegen Art. 20 III GG.

Sie ist zur Zahlung zu verurteilen. Ihr Beschluß ist nichtig, ein Nullum und aufzuheben.

Viele Grüße


Horst Murken

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