Montag, 19. Dezember 2022
Kammergericht deckt Rechtsbeugung
Kammergericht
III A 7
3133 E – F 124.18 KG



Per Telefax




Berlin, 19. Dez. 2022




E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTERIN HEYMANN

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 9.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTERIN WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 WEISSER FOLTER VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG UND RECHTSBEUGUNG.


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht und mir wird immer noch jede Hilfe verweigert. Es kann nur als Hohn und Verspottung Behinderter gesprochen werden, wenn Frau Heymann von „der Qualität und dem Funktionieren des Rechtsstaates“ schreibt.

Anwälte haben kein Interesse an einen Rechtsstaat, da sie auch so bezahlt werden.

Der Angriff auf mich war ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Aufgrund von Art. 25 geht internationales Recht dem deutschen Recht vor, der Verweis auf die ZPO ist also eindeutig Rechtsbeugung. Nach Art- 6 AEMR ist es mir gestattet, als Rechtsperson vor Gericht aufzutreten – ohne Anwaltszwang. Frau Heymann verstößt also klar auch gegen Art. 10 AEMR sowie internationaler Abkommen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich stelle den Antrag, daß geprüft wird, ob Frau Heymann für das Richteramt geeignet ist, da sie sich nicht auf dem Grundgesetz bewegt.

Viele Grüße

Horst Murken

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