Mittwoch, 23. November 2022
Kammergericht Präsident
Der Präsident des Kammergerichts
3133 E ? F 134,18 KG
26 O 258/22
26 O 192/22
26 O 294/22 26 O 295/22
26 O 288/22
26 O 264/22
26 O 267/22


Per Telefax



Berlin, 23. Nov. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DAS ÖNEL

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 9.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESES ÖNEL WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Önel lügt, Richter sind nicht unabhängig und dürfen auch keinen Blödsinn machen, haben also keinen Freischein, wie das Önel mir weißmachen will.

Außerdem lügt er durch Weglassen der wichtigsten meiner Klagepunkte.

Richter sind an Gesetze gebunden. Durch Art. 25 GG geht internationales Recht dem deutschen Recht vor. Nach Art. 6 AEMR gibt es keinen Anwaltszwang. Auch andere Abkommen schließen einen Anwaltszwang aus:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht, es hätte mir zeitnah geholfen werden müssen, vgl. Jivan vs. Rumänien, Beschwerde Nr. 62250/19 vom 8.2.2022. Daß mir bis heute nicht geholfen wurde, zeigt, wie verlogen die Organe dieses Staates (oder, was auch immer wir sonst sind) sind. Sie schrecken nicht vor Straftaten zurück, wohl wissend, daß es niemanden gibt, der sie strafrechtlich verfolgt.

Ich beantrage, daß sämtliche Verfahren, die das Ömel schließen will, wieder geöffnet werden, mir das beantragte Schmerzensgeld wegen jahrelanger unterlassener Hilfe, Weißer Folter, Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung und ständiger Rechtsbeugung zugesprochen wird. Davon beantrage ich eine Abschlagzahlung von zumindest 3 Mio Euro, damit mir endlich ernsthaft geholfen wird.

Viele Grüße



Horst Murken

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