Dienstag, 25. Oktober 2022
Gesetze spielen keine Rolle
Landgericht Berlin
26 O 335/22



Per Telefax



Berlin, 25. Okt. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTERIN DR SCHMIDT-SCHONDORF

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 8.000 EURO PRO MONAT SCHMERZENSGELD AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE RICHTERIN WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß diese Richterin nicht mehr bei meinen Klagen eingesetzt werden darf, da Befangenheitsanträge gegen sie von mir offen sind.

§ 44 ZPO bestimmt eindeutig, daß der beschuldigte Richter eine dienstliche Stellungnahme abzugeben hat, zu der ich noch Stellung nehmen kann.

Ich verweise auf meinen Feststellungsantrag vom 11.10. Diese Richterin ist nicht bereit, sich an Gesetz und Recht zu halten ? unter Bruch ihres Diensteides.

Damit verstößt sie auch gegen Art. 20 III GG.

Sie ist zur Zahlung zu verurteilen. Ihr Beschluß ist nichtig, ein Nullum und aufzuheben.

Viele Grüße


Horst Murken

... comment