Donnerstag, 6. Oktober 2022
Wieder der 26. Senat
kasparhauser, 16:02h
Landgericht Berlin
26 O 324/22
Per Telefax
Berlin, 6. Oktober 2022
BESCHWERDE
KLAGE GEGEN DIE RICHTER DR SCHMIDT-SCHONDORF DR GLOBIG UND RICHTERIN LEMKE AUF EIN SCHMERZENSGELD VON INSGESAMT 6.000 EURO IM MONAT AB DEM 20.2.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde am 20.2.2008 von zwei Polizisten zum Krüppel gemacht, ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Daher gelten gemäß Art. 25 GG internationale Abkommen, die diese drei Richter aber nicht berücksichtigen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Offensichtlich übersteigen diese Abkommen und deren Anwendung ihre intellektuellen Fähigkeiten.
Ein Verfügungsanspruch ergibt sich durchaus aus den internationalen Abkommen.
Daß diese Richter kriminell sind, ergibt sich auch aus der Mißachtung von §§ 138f ZPO. Die Richter hätten den Sachverhalt klären müssen, statt die Klage abzuweisen.
Da ich vermutlich auf 3.000 Euro je Monat ab dem 20.2.2008 klage, bitte ich um Übersendung meiner Klageschrift.
Viele Grüße
26 O 324/22
Per Telefax
Berlin, 6. Oktober 2022
BESCHWERDE
KLAGE GEGEN DIE RICHTER DR SCHMIDT-SCHONDORF DR GLOBIG UND RICHTERIN LEMKE AUF EIN SCHMERZENSGELD VON INSGESAMT 6.000 EURO IM MONAT AB DEM 20.2.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde am 20.2.2008 von zwei Polizisten zum Krüppel gemacht, ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Daher gelten gemäß Art. 25 GG internationale Abkommen, die diese drei Richter aber nicht berücksichtigen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Offensichtlich übersteigen diese Abkommen und deren Anwendung ihre intellektuellen Fähigkeiten.
Ein Verfügungsanspruch ergibt sich durchaus aus den internationalen Abkommen.
Daß diese Richter kriminell sind, ergibt sich auch aus der Mißachtung von §§ 138f ZPO. Die Richter hätten den Sachverhalt klären müssen, statt die Klage abzuweisen.
Da ich vermutlich auf 3.000 Euro je Monat ab dem 20.2.2008 klage, bitte ich um Übersendung meiner Klageschrift.
Viele Grüße
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