Sonntag, 21. August 2022
26. Senat
Landgericht Berlin
Zu 26 O 258/22



Per Telefax


Berlin, 20. Aug. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN DR SCHMIDT-SCHONDORF UND LEMKE SOWIE DR GLOBIG

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 8.000 EURO GEGEN DIESE RICHTER WEGEN JAHRELANGER UNGERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe diesen Richtern vor, bewußt gegen Gesetz und Recht zu verstoßen, was sie schadenersatzpflichtig macht.

Die Sach- und Rechtlage ist geklärt, z. B durch meine Klage vom 9. 7. 2022 gegen den 14. Senat des LSG, Anlage.

Aber die erwähnten internationalen Abkommen haben den Richter ohnehin bekannt zu sein.

Diese Richter bescheinigen sich selber ? unter Verstoß gegen §§ 42ff ZPO ? nicht befangen zu sein. Dabei müssen sie zwingend eine schriftliche dienstliche Äußerung abgeben. So zerstören sie, vermutlich bewußt, das Vertrauen in den Rechtsstaat. Vergleichbar scheint mir dies damit zu sein, daß sich die Panzerknacker in eigenen Geschäften bescheinigen, ehrbare Banker zu sein.

Daß diese Richter genau wissen, daß sie gegen Gesetz und Recht verstoßen, zeigt sich auch daran, daß der Beschluss nicht unterschrieben ist. Dabei kommt es auf die Außenwirkung an, da Akten leicht manipuliert werden können.

Auch die Beglaubigung ist nicht unterschrieben.

Viele Grüße



Horst Murken

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