Freitag, 12. August 2022
Präsidentin LG
Landgericht Berlin
LG 3132 E-2-98/2022



Per Telefax




Berlin, 12. Aug. 2022





E I L T

ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN DR EISSING

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF SCHMERZENSGELD IN HÖHE VON 4.000 EURO IM MONAT AB DEM 20.2.2008 WEGEN UNTERLASSENER HILFELEISTUNG UND (VERSUCHTEN) PROZESSBETRUG GEGEN DIE RICHTERIN DR EISSING



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich angegriffen und zum Krüppel gemacht.

Die war ein Verstoß gegen Art. 2 GG. Durch Art. 25 greift hier internationales Recht, wie man beim Landgericht sehr wohl weiß. Daß die Richterin Dr. Eissing dies leugnet, sehe ich zumindest als versuchten Prozeßbetrug an:

Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß mir nach über vierzehn Jahren nicht geholfen wird, zeigt die Verderbtheit der Deutschen Richterschaft.
Viele Grüße

Horst Murken

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