Sonntag, 8. Mai 2022
So ist die Antwort auf meine Beschwerden
kasparhauser, 02:13h
https://www.dropbox.com/s/2gst9vhaq2zfp3x/bfss_2022-04-08_811-5002-1-7d-2021.pdf?dl=0
Kammergericht
9 W 34/22
LG: 26 O 85/22
Per ?Telefax
Berlin, 7. Mai 2022
E I L T
BERUFUNG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DEN RICHTER DR HOLLDORF RICHTERIN MONJE UND RICHTER RUDU
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern geballte Inkompetenz vor, niemals hätten die Richter werden dürfen.
1. Es ist keine natürliche Peron genannt, die die Beklagte vertritt, ein Verstoß gegen § 313 ZPO.
2. Der Beschluss/das Urteil ist von den Richtern nicht unterzeichnet, ein Verstoß gegen § 315 ZPO. Dabei kommt es auf die Außenwirkung an, da Akten selbst von Richter verfälscht werden.
3. Es ist nicht klar, was beglaubigt wurde. Und dies wurde nicht mal haftend unterschrieben. Viel krimineller können Juristen wohl kaum sein.
4. Ein Gericht darf sich nicht auf die angeblich zutreffenden Gründe der Vorinstanz berufen, sondern muß diese auch benennen.
5. Aufgrund der jahrelangen und vorsätzlich unterlassenen Hilfe mache ich ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro pro Monat für meine Familie geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 und dem BBG.
Viele Grüße
Horst Murken
Kammergericht
9 W 34/22
Per Telefax
Berlin, 7. Juli 2022
E I L T
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ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN TUCHOLSKI RICHTER SCHNEIDER UND DAMASKE
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
Richtern ist es nicht erlaubt, selber Gesetze zu erlassen oder zu erfinden.
Sie haben sich an den Parlamentsgesetzen zu halten, was diese drei Richter in Verkennung des Rechtsstaatsprinzips aber nicht machen.
So haben sich für befangen erklärte Richter dienstlich zu äußern, § 44 ZPO. Da dies unterblieben ist, gelten die Richter Dr. Holldorf, Radu und Richterin Monje als befangen und damit nicht als meine gesetzlichen Richter, vgl. Egon Schneider und sein Werk zum Befangenheitsantrag.
Daher ist deren Beschluß vo 3.5. nichtig, ein NULLUM, und aufzuheben.
Auch waren meine Beschwerden viel umfangreicher, was diese drei Richter aus diesem Verfahren aber unterschlagen. Daher verklage ich hiermit auch diese drei Richter auf ein Schmerzensgeld wegen jahrelanger unterlassener Hilfe von 6.000 Euro ab dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Auch diese drei Richter verletzen in verachtenswerter Weise geltendes Recht, Art. 25 GG:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Viele Grüße
Horst Murken
Kammergericht
9 W 34/22
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern geballte Inkompetenz vor, niemals hätten die Richter werden dürfen.
1. Es ist keine natürliche Peron genannt, die die Beklagte vertritt, ein Verstoß gegen § 313 ZPO.
2. Der Beschluss/das Urteil ist von den Richtern nicht unterzeichnet, ein Verstoß gegen § 315 ZPO. Dabei kommt es auf die Außenwirkung an, da Akten selbst von Richter verfälscht werden.
3. Es ist nicht klar, was beglaubigt wurde. Und dies wurde nicht mal haftend unterschrieben. Viel krimineller können Juristen wohl kaum sein.
4. Ein Gericht darf sich nicht auf die angeblich zutreffenden Gründe der Vorinstanz berufen, sondern muß diese auch benennen.
5. Aufgrund der jahrelangen und vorsätzlich unterlassenen Hilfe mache ich ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro pro Monat für meine Familie geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 und dem BBG.
Viele Grüße
Horst Murken
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Richtern ist es nicht erlaubt, selber Gesetze zu erlassen oder zu erfinden.
Sie haben sich an den Parlamentsgesetzen zu halten, was diese drei Richter in Verkennung des Rechtsstaatsprinzips aber nicht machen.
So haben sich für befangen erklärte Richter dienstlich zu äußern, § 44 ZPO. Da dies unterblieben ist, gelten die Richter Dr. Holldorf, Radu und Richterin Monje als befangen und damit nicht als meine gesetzlichen Richter, vgl. Egon Schneider und sein Werk zum Befangenheitsantrag.
Daher ist deren Beschluß vo 3.5. nichtig, ein NULLUM, und aufzuheben.
Auch waren meine Beschwerden viel umfangreicher, was diese drei Richter aus diesem Verfahren aber unterschlagen. Daher verklage ich hiermit auch diese drei Richter auf ein Schmerzensgeld wegen jahrelanger unterlassener Hilfe von 6.000 Euro ab dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Auch diese drei Richter verletzen in verachtenswerter Weise geltendes Recht, Art. 25 GG:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
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Viele Grüße
Horst Murken
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