Sonntag, 6. März 2022
Auch hier kein RECHT
kasparhauser, 13:22h
Landgericht Berlin
26 O 85/22
Per Telefax
Berlin, 25. Feb. 2022
E I L T
BESCHWERDE
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN DR SCHMIDT-SCHONODORF DR SANDHERR UND DEN RICHTER DR GLOBIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin entsetzt über die geballte Inkompetenz dieser drei Richter.
Statt mir vorzuwerfen, ich hätte nichts glaubhaft gemacht, hätten diese Richter ja mal einen richterlichen Hinweis geben können.
Ich vermisse überdies das Aktenzeichen, zu dem hier geurteilt wurde, denn es wurde vermutlich vom SG abgetrennt, so daß ich keine Chance hatte, hierzu noch etwas zu schreiben. Ein Blick in die Akte des SG wäre da hilfreich gewesen.
Ich wurde am 20.2.2008 von der Staatsmacht zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir wird weiterhin jede Hilfe verweigert, wie ja auch jetzt vom Landgericht. Dabei hätte man meiner Familie unverzüglich helfen müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Daß gleich drei Richter mit Doktortitel dieses Abkommen ignorieren, zeigt, wie erschreckend schlecht die Ausbildung von Juristen in Deutschland ist.
Dieses Abkommen und weitere wurden nach den Terroranschlägen vom Breitscheidplatz bekannt, da Deutschland den Opfern und deren Angehörigen nicht half und diese ihre Toten auf eigene Kosten zurückführen und beerdigen mußten.
Da uns seit 2008 jede Hilfe verweigert wurde, steht uns auch Schmerzensgeld für jahrelange unterlassene Hilfe zu, BGH III 71/17 vom 7.9.2017. Wegen der besonderen Schwere und Boshaftigkeit halte ich 3.000 Euro pro Monat für das Minimum.
Es gilt überdies der Grundsatz, daß sich ein Staat nicht an seinen Verbrechen bereichern darf, siehe das obige Dokument und weitere Abkommen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß diese Richter von Gesetz und Recht keine Kenntnis haben, ergibt sich auch aus der Behauptung, sie dürften im Eilrechtsschutz nicht helfen. Das Gegenteil ist der Fall, da soll schon geholfen werden, sonst wäre ein Eilrechtsschutz idiotisch, 1 BvR 569/05 vom 12. Mai 2005.
Der Beschluss ist überdies nichtig, ein NULLUM ohne Rechtskraft, da weder eine natürliche Person genannt wird, die die Beklagte vertritt noch die Richter unterschrieben haben. Dabei kommt es natürlich auf die Außenwirkung an, da nur so einer Manipulation der Akte ausgeschlossen werden kann.
Unter Abwägung der eindeutigen Rechtslage beantrage ich, daß das Jobcenter zu einer Sofortzahlung von mindestens 150.000 Euro verurteilt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
26 O 85/22
Per Telefax
Berlin, 25. Feb. 2022
E I L T
BESCHWERDE
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN DR SCHMIDT-SCHONODORF DR SANDHERR UND DEN RICHTER DR GLOBIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin entsetzt über die geballte Inkompetenz dieser drei Richter.
Statt mir vorzuwerfen, ich hätte nichts glaubhaft gemacht, hätten diese Richter ja mal einen richterlichen Hinweis geben können.
Ich vermisse überdies das Aktenzeichen, zu dem hier geurteilt wurde, denn es wurde vermutlich vom SG abgetrennt, so daß ich keine Chance hatte, hierzu noch etwas zu schreiben. Ein Blick in die Akte des SG wäre da hilfreich gewesen.
Ich wurde am 20.2.2008 von der Staatsmacht zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir wird weiterhin jede Hilfe verweigert, wie ja auch jetzt vom Landgericht. Dabei hätte man meiner Familie unverzüglich helfen müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Daß gleich drei Richter mit Doktortitel dieses Abkommen ignorieren, zeigt, wie erschreckend schlecht die Ausbildung von Juristen in Deutschland ist.
Dieses Abkommen und weitere wurden nach den Terroranschlägen vom Breitscheidplatz bekannt, da Deutschland den Opfern und deren Angehörigen nicht half und diese ihre Toten auf eigene Kosten zurückführen und beerdigen mußten.
Da uns seit 2008 jede Hilfe verweigert wurde, steht uns auch Schmerzensgeld für jahrelange unterlassene Hilfe zu, BGH III 71/17 vom 7.9.2017. Wegen der besonderen Schwere und Boshaftigkeit halte ich 3.000 Euro pro Monat für das Minimum.
Es gilt überdies der Grundsatz, daß sich ein Staat nicht an seinen Verbrechen bereichern darf, siehe das obige Dokument und weitere Abkommen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß diese Richter von Gesetz und Recht keine Kenntnis haben, ergibt sich auch aus der Behauptung, sie dürften im Eilrechtsschutz nicht helfen. Das Gegenteil ist der Fall, da soll schon geholfen werden, sonst wäre ein Eilrechtsschutz idiotisch, 1 BvR 569/05 vom 12. Mai 2005.
Der Beschluss ist überdies nichtig, ein NULLUM ohne Rechtskraft, da weder eine natürliche Person genannt wird, die die Beklagte vertritt noch die Richter unterschrieben haben. Dabei kommt es natürlich auf die Außenwirkung an, da nur so einer Manipulation der Akte ausgeschlossen werden kann.
Unter Abwägung der eindeutigen Rechtslage beantrage ich, daß das Jobcenter zu einer Sofortzahlung von mindestens 150.000 Euro verurteilt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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