Mittwoch, 31. August 2022
Mein Termin ist am 28.9., 10:30 Uhr
Landgericht Berlin
26 O 264/22



Per Telefax


Berlin, 31. Aug. 2022




E I L T


Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt-Schondorf,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß Sie nicht unsere gesetzliche Richterin sind. Zum einen gibt es zahlreiche Beschwerden gegen Sie, die unbearbeitet sind und zum anderen verstehen Sie Grundrechte, Menschenrechte und das Völkerrecht offensichtlich nicht.

Der Angriff auf mich am 20.2.2008 war eindeutig ein Verstoß gegen Art. 2 GG, daher gilt Art. 25 GG. Und internationales Recht geht dem deutschen Recht vor, daher gibt es keinen Anwaltszwang für oder gegen mich:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Ich berufe mich hauptsächlich auf die AEMR, Art. 6ff und das Dokument der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, aber natürlich auch auf die UN-BRK.

Sie haben auf mein Schreiben vom 30. Juli 2022 nicht geantwortet, was mir klar anzeigt, daß Sie das Recht beugen wollen. Daher muß dieses Verfahren an einen verfassungstreuen Richter abgegeben werden, der den Termin nach § 139 ZPO und § 273 ZPO unter Einbeziehung der Beklagten vorbereiten muß.

Viele Grüße


Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Sonntag, 21. August 2022
26. Senat
Landgericht Berlin
Zu 26 O 258/22



Per Telefax


Berlin, 20. Aug. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN DR SCHMIDT-SCHONDORF UND LEMKE SOWIE DR GLOBIG

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 8.000 EURO GEGEN DIESE RICHTER WEGEN JAHRELANGER UNGERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe diesen Richtern vor, bewußt gegen Gesetz und Recht zu verstoßen, was sie schadenersatzpflichtig macht.

Die Sach- und Rechtlage ist geklärt, z. B durch meine Klage vom 9. 7. 2022 gegen den 14. Senat des LSG, Anlage.

Aber die erwähnten internationalen Abkommen haben den Richter ohnehin bekannt zu sein.

Diese Richter bescheinigen sich selber ? unter Verstoß gegen §§ 42ff ZPO ? nicht befangen zu sein. Dabei müssen sie zwingend eine schriftliche dienstliche Äußerung abgeben. So zerstören sie, vermutlich bewußt, das Vertrauen in den Rechtsstaat. Vergleichbar scheint mir dies damit zu sein, daß sich die Panzerknacker in eigenen Geschäften bescheinigen, ehrbare Banker zu sein.

Daß diese Richter genau wissen, daß sie gegen Gesetz und Recht verstoßen, zeigt sich auch daran, daß der Beschluss nicht unterschrieben ist. Dabei kommt es auf die Außenwirkung an, da Akten leicht manipuliert werden können.

Auch die Beglaubigung ist nicht unterschrieben.

Viele Grüße



Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Freitag, 12. August 2022
Präsidentin LG
Landgericht Berlin
LG 3132 E-2-98/2022



Per Telefax




Berlin, 12. Aug. 2022





E I L T

ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN DR EISSING

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF SCHMERZENSGELD IN HÖHE VON 4.000 EURO IM MONAT AB DEM 20.2.2008 WEGEN UNTERLASSENER HILFELEISTUNG UND (VERSUCHTEN) PROZESSBETRUG GEGEN DIE RICHTERIN DR EISSING



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich angegriffen und zum Krüppel gemacht.

Die war ein Verstoß gegen Art. 2 GG. Durch Art. 25 greift hier internationales Recht, wie man beim Landgericht sehr wohl weiß. Daß die Richterin Dr. Eissing dies leugnet, sehe ich zumindest als versuchten Prozeßbetrug an:

Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß mir nach über vierzehn Jahren nicht geholfen wird, zeigt die Verderbtheit der Deutschen Richterschaft.
Viele Grüße

Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment