Dienstag, 19. Juli 2022
Die Rechtsbeugung durch Richter Radu geht weiter
Kammergericht
9 W 34/22



Per Telefax


Berlin, 19. Jul. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER AM KAMMERGERICHT RADU

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF 2.000 EURO GEGEN HERRN RICHTER RADU WEGEN JAHRELANGER UNGERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Richter Radu gibt klar zu erkennen, daß er Rechtsstaat nicht verstanden hat und auch nicht will.

Dies ist als Rücktrittsgesuch zu verstehen, denn als Richter hat er sich an Gesetze, dem Grundgesetz und internationale Abkommen zu halten.

Nach Art. 19 IV GG hat der Rechtsweg offen zu bleiben, bis Art. 20 III GG erfüllt ist, denn Unrecht darf in einem Rechtsstaat nicht zu Recht werden.

Ich verweise auf meine bisherigen Ausführungen, die einfach ignoriert wurden.

Geht man so mit seinen Mitmenschen um?

Viele Grüße



Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Dienstag, 12. Juli 2022
Kammergericht 9. Senat
Kammergericht
9 W 34/22



Per Telefax


Berlin, 12. Jul. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN HOLLDORF RICHTER RADU UND DAMASKE

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE AUF SCHMERZENSGELD VON 6.000 EURO MONATLICH GEGEN DIESE DREI RICHTER AB DEM 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017



Sehr geehrte Damen und Herren,

Richtern ist es nicht erlaubt, selber Gesetze zu erlassen oder zu erfinden.

Sie haben sich an den Parlamentsgesetzen zu halten, was diese drei Richter in Verkennung des Rechtsstaatsprinzips aber nicht machen.

So haben sich für befangen erklärte Richter dienstlich zu äußern, § 44 ZPO. Da dies unterblieben ist, gelten die Richter Dr. Holldorf, Radu und Richter Damaske als befangen und damit nicht als meine gesetzlichen Richter, vgl. Egon Schneider und sein Werk zum Befangenheitsantrag.

Deren Beschlüsse sind nicht und aufzuheben. Eine Rechtskraft dürfen die nicht entfalten.

WER GEGEN GESETZ UND RECHT VERSTÖSST IST EIN VERBRECHER. DIES GILT AUCH FÜR RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN.

Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht, ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Nach Art. 25 GG gilt internationales Recht und dieser Staat hätte mit seinen Organen sofort helfen müssen:

Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Da sich alle drei Gewalten nicht an Gesetz und Recht halten, ist die Frage, was für eine Staatsform ist für Deutschland geplant? Und wer plant diese?

Nach über vierzehn Jahren des Leidens fordere ich eine Anzahlung von 300.000 Euro zur Minderung der Weißen Folter.

Viele Grüße


Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Samstag, 9. Juli 2022
14. Senat LSG
Landgericht Berlin



Per Telefax



Berlin, 9. Juli 2022




KLAGE
GEGEN DEN 14. SENAT DES LSG




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich angegriffen und zum Krüppel gemacht.

In diesem Fall steht mir die sofortige staatliche Hilfe zu, da es ein Verstoß gegen Art. 2 GG ist. Nach Art. 25 GG gilt dann internationales Recht, welches dem deutschen Recht vorgeht:

Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Mir aber wird jede Hilfe von Anfang an verweigert, so daß ich Schmerzensgeld für jahrelange unterlassene Hilfe von dem 14. Senat verlange, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Beim 14. Senat hat man dies durch Schweigen und Untätigkeit anerkannt. Auch die gesetzlichen Zinsen stehen mir selbstverständlich zu.

Der Rechtsweg für Opfer von Terror und Gewalt hat barrierefrei zu sein, also kein Anwaltszwang (ohnehin ein Verstoß gegen Art. 6ff AEMR. Und Gebühren dürfen auch nicht
erhoben werden, da der Staat sich nicht an seinem Unrecht bereichern darf.

Viele Grüße

Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment