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Dienstag, 5. Juli 2022
Die böse Absicht ist eindeutig
kasparhauser, 16:56h
Landgericht Berlin
26 O 192/22
Per Telefax
Berlin, 5. Juli 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN DR SCHMIDT-SCHONDORF
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
KLAGE GEGEN DIESE RICHTERIN AUF EIN SCHMERZENZGELD VON 3.000 EURO PRO MONAT AB DEM 20.2.2008 WEGEN JAHRELANGER UNDERLASSENER HILFELEISTUNG BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe dieser Richterin Rechtsbeugung vor, für die sie persönlich haften muß, wie jeder andere Rechtsbrecher auch.
Dieses Verfahren wurde anscheinend vom SG abgetrennt, ohne daß mir das entsprechende Verfahren genannt wurde, trotz meiner Anfragen vom 17.5. und 31.5, sowie mein eigenständiges Schreiben vom 31.5.
Die Richter beim Landgericht begehen also gezielte Rechtsbeugung und bereiten Termine nicht ordnungsgemäß vor und verstoßen damit klar gegen die Rechtsvorschriften der ZPO. Daher ist mir keine Versäumnis vorzuwerfen, sondern den Richtern, siehe mein Schreiben vom 16.6.
Die Rechtslage ist klar und bei Ihnen bekannt. Ich wurde am 20.2.2008 von der Staatsgewalt zum Krüppel gemacht, ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Durch Art. 25 GG gelten die internationalen Abkommen vorrangig vor deutschem Recht:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Damit ist klar, daß Opfern von Terror und Gewalt sofort geholfen werden muß, wogegen dieser Staat mit all seinen Organen verstoßen hat. Überdies hat der Rechtsweg frei zu sein, also kein Anwaltszwang und keine Gebühren.
Daher fordere ich die unverzügliche Aufhebung der Gebührenforderung, die eindeutig der Einschüchterung und Nötigung dient.
Viele Grüße
Horst Murken
26 O 192/22
Per Telefax
Berlin, 5. Juli 2022
E I L T
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ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
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SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN DR SCHMIDT-SCHONDORF
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
KLAGE GEGEN DIESE RICHTERIN AUF EIN SCHMERZENZGELD VON 3.000 EURO PRO MONAT AB DEM 20.2.2008 WEGEN JAHRELANGER UNDERLASSENER HILFELEISTUNG BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe dieser Richterin Rechtsbeugung vor, für die sie persönlich haften muß, wie jeder andere Rechtsbrecher auch.
Dieses Verfahren wurde anscheinend vom SG abgetrennt, ohne daß mir das entsprechende Verfahren genannt wurde, trotz meiner Anfragen vom 17.5. und 31.5, sowie mein eigenständiges Schreiben vom 31.5.
Die Richter beim Landgericht begehen also gezielte Rechtsbeugung und bereiten Termine nicht ordnungsgemäß vor und verstoßen damit klar gegen die Rechtsvorschriften der ZPO. Daher ist mir keine Versäumnis vorzuwerfen, sondern den Richtern, siehe mein Schreiben vom 16.6.
Die Rechtslage ist klar und bei Ihnen bekannt. Ich wurde am 20.2.2008 von der Staatsgewalt zum Krüppel gemacht, ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Durch Art. 25 GG gelten die internationalen Abkommen vorrangig vor deutschem Recht:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Damit ist klar, daß Opfern von Terror und Gewalt sofort geholfen werden muß, wogegen dieser Staat mit all seinen Organen verstoßen hat. Überdies hat der Rechtsweg frei zu sein, also kein Anwaltszwang und keine Gebühren.
Daher fordere ich die unverzügliche Aufhebung der Gebührenforderung, die eindeutig der Einschüchterung und Nötigung dient.
Viele Grüße
Horst Murken
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Dienstag, 17. Mai 2022
Keine Terminsvorbereitung
kasparhauser, 17:54h
Landgericht Berlin
26 O 192/22
Per Telefax
Berlin, 17. Mai 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich protestiere gegen Termin am 14.6., da noch kein Vorverfahren stattgefunden hat, § 139 ZPO.
Das Verfahren wurde vom SG abgetrennt, ohne, daß Sie mir mitteilten, welches Verfahren es betrifft. Ich bitte Sie, dies nachzuholen.
Ich stelle den Beweisantrag, daß alle Ihre Schriftsätze nichtig sind, da nicht unterschrieben, obgleich dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ich stelle den Beweisantrag, daß ein Anwaltszwang gegen internationale Abkommen verstößt, die unseren Gesetzen gemäß Art. 25 GG vorgehen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Die tatsächlichen Beklagten müßten sein die BEK samt Pflegekasse, die DRV, die Bundesagentur für Arbeit, das JC Neukölln, das Sozialamt Neukölln und das LAGeSo.
Ich bitte um Prüfung anhand der Akte des SG.
Es geht hierum: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Ich verweise auf Art. 41 und 47 GRCh.
Dieses Schreiben geht verdeckt an Verbündete mit der Bitte, mir einen fähigen Anwalt für Zivilrecht in Berlin zu nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
26 O 192/22
Per Telefax
Berlin, 17. Mai 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich protestiere gegen Termin am 14.6., da noch kein Vorverfahren stattgefunden hat, § 139 ZPO.
Das Verfahren wurde vom SG abgetrennt, ohne, daß Sie mir mitteilten, welches Verfahren es betrifft. Ich bitte Sie, dies nachzuholen.
Ich stelle den Beweisantrag, daß alle Ihre Schriftsätze nichtig sind, da nicht unterschrieben, obgleich dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ich stelle den Beweisantrag, daß ein Anwaltszwang gegen internationale Abkommen verstößt, die unseren Gesetzen gemäß Art. 25 GG vorgehen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Die tatsächlichen Beklagten müßten sein die BEK samt Pflegekasse, die DRV, die Bundesagentur für Arbeit, das JC Neukölln, das Sozialamt Neukölln und das LAGeSo.
Ich bitte um Prüfung anhand der Akte des SG.
Es geht hierum: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Ich verweise auf Art. 41 und 47 GRCh.
Dieses Schreiben geht verdeckt an Verbündete mit der Bitte, mir einen fähigen Anwalt für Zivilrecht in Berlin zu nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Sonntag, 8. Mai 2022
So ist die Antwort auf meine Beschwerden
kasparhauser, 02:13h
https://www.dropbox.com/s/2gst9vhaq2zfp3x/bfss_2022-04-08_811-5002-1-7d-2021.pdf?dl=0
Kammergericht
9 W 34/22
LG: 26 O 85/22
Per ?Telefax
Berlin, 7. Mai 2022
E I L T
BERUFUNG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DEN RICHTER DR HOLLDORF RICHTERIN MONJE UND RICHTER RUDU
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern geballte Inkompetenz vor, niemals hätten die Richter werden dürfen.
1. Es ist keine natürliche Peron genannt, die die Beklagte vertritt, ein Verstoß gegen § 313 ZPO.
2. Der Beschluss/das Urteil ist von den Richtern nicht unterzeichnet, ein Verstoß gegen § 315 ZPO. Dabei kommt es auf die Außenwirkung an, da Akten selbst von Richter verfälscht werden.
3. Es ist nicht klar, was beglaubigt wurde. Und dies wurde nicht mal haftend unterschrieben. Viel krimineller können Juristen wohl kaum sein.
4. Ein Gericht darf sich nicht auf die angeblich zutreffenden Gründe der Vorinstanz berufen, sondern muß diese auch benennen.
5. Aufgrund der jahrelangen und vorsätzlich unterlassenen Hilfe mache ich ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro pro Monat für meine Familie geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 und dem BBG.
Viele Grüße
Horst Murken
Kammergericht
9 W 34/22
Per Telefax
Berlin, 7. Juli 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
BESCHWERDE
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FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN TUCHOLSKI RICHTER SCHNEIDER UND DAMASKE
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
Richtern ist es nicht erlaubt, selber Gesetze zu erlassen oder zu erfinden.
Sie haben sich an den Parlamentsgesetzen zu halten, was diese drei Richter in Verkennung des Rechtsstaatsprinzips aber nicht machen.
So haben sich für befangen erklärte Richter dienstlich zu äußern, § 44 ZPO. Da dies unterblieben ist, gelten die Richter Dr. Holldorf, Radu und Richterin Monje als befangen und damit nicht als meine gesetzlichen Richter, vgl. Egon Schneider und sein Werk zum Befangenheitsantrag.
Daher ist deren Beschluß vo 3.5. nichtig, ein NULLUM, und aufzuheben.
Auch waren meine Beschwerden viel umfangreicher, was diese drei Richter aus diesem Verfahren aber unterschlagen. Daher verklage ich hiermit auch diese drei Richter auf ein Schmerzensgeld wegen jahrelanger unterlassener Hilfe von 6.000 Euro ab dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Auch diese drei Richter verletzen in verachtenswerter Weise geltendes Recht, Art. 25 GG:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Viele Grüße
Horst Murken
Kammergericht
9 W 34/22
LG: 26 O 85/22
Per ?Telefax
Berlin, 7. Mai 2022
E I L T
BERUFUNG
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ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DEN RICHTER DR HOLLDORF RICHTERIN MONJE UND RICHTER RUDU
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern geballte Inkompetenz vor, niemals hätten die Richter werden dürfen.
1. Es ist keine natürliche Peron genannt, die die Beklagte vertritt, ein Verstoß gegen § 313 ZPO.
2. Der Beschluss/das Urteil ist von den Richtern nicht unterzeichnet, ein Verstoß gegen § 315 ZPO. Dabei kommt es auf die Außenwirkung an, da Akten selbst von Richter verfälscht werden.
3. Es ist nicht klar, was beglaubigt wurde. Und dies wurde nicht mal haftend unterschrieben. Viel krimineller können Juristen wohl kaum sein.
4. Ein Gericht darf sich nicht auf die angeblich zutreffenden Gründe der Vorinstanz berufen, sondern muß diese auch benennen.
5. Aufgrund der jahrelangen und vorsätzlich unterlassenen Hilfe mache ich ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro pro Monat für meine Familie geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 und dem BBG.
Viele Grüße
Horst Murken
Kammergericht
9 W 34/22
Per Telefax
Berlin, 7. Juli 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
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RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN TUCHOLSKI RICHTER SCHNEIDER UND DAMASKE
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
Richtern ist es nicht erlaubt, selber Gesetze zu erlassen oder zu erfinden.
Sie haben sich an den Parlamentsgesetzen zu halten, was diese drei Richter in Verkennung des Rechtsstaatsprinzips aber nicht machen.
So haben sich für befangen erklärte Richter dienstlich zu äußern, § 44 ZPO. Da dies unterblieben ist, gelten die Richter Dr. Holldorf, Radu und Richterin Monje als befangen und damit nicht als meine gesetzlichen Richter, vgl. Egon Schneider und sein Werk zum Befangenheitsantrag.
Daher ist deren Beschluß vo 3.5. nichtig, ein NULLUM, und aufzuheben.
Auch waren meine Beschwerden viel umfangreicher, was diese drei Richter aus diesem Verfahren aber unterschlagen. Daher verklage ich hiermit auch diese drei Richter auf ein Schmerzensgeld wegen jahrelanger unterlassener Hilfe von 6.000 Euro ab dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Auch diese drei Richter verletzen in verachtenswerter Weise geltendes Recht, Art. 25 GG:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
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Viele Grüße
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