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Dienstag, 19. Juli 2022
Die Rechtsbeugung durch Richter Radu geht weiter
kasparhauser, 22:39h
Kammergericht
9 W 34/22
Per Telefax
Berlin, 19. Jul. 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER AM KAMMERGERICHT RADU
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
KLAGE AUF 2.000 EURO GEGEN HERRN RICHTER RADU WEGEN JAHRELANGER UNGERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Richter Radu gibt klar zu erkennen, daß er Rechtsstaat nicht verstanden hat und auch nicht will.
Dies ist als Rücktrittsgesuch zu verstehen, denn als Richter hat er sich an Gesetze, dem Grundgesetz und internationale Abkommen zu halten.
Nach Art. 19 IV GG hat der Rechtsweg offen zu bleiben, bis Art. 20 III GG erfüllt ist, denn Unrecht darf in einem Rechtsstaat nicht zu Recht werden.
Ich verweise auf meine bisherigen Ausführungen, die einfach ignoriert wurden.
Geht man so mit seinen Mitmenschen um?
Viele Grüße
Horst Murken
9 W 34/22
Per Telefax
Berlin, 19. Jul. 2022
E I L T
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FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
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ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER AM KAMMERGERICHT RADU
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
KLAGE AUF 2.000 EURO GEGEN HERRN RICHTER RADU WEGEN JAHRELANGER UNGERLASSENER HILFE; BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Richter Radu gibt klar zu erkennen, daß er Rechtsstaat nicht verstanden hat und auch nicht will.
Dies ist als Rücktrittsgesuch zu verstehen, denn als Richter hat er sich an Gesetze, dem Grundgesetz und internationale Abkommen zu halten.
Nach Art. 19 IV GG hat der Rechtsweg offen zu bleiben, bis Art. 20 III GG erfüllt ist, denn Unrecht darf in einem Rechtsstaat nicht zu Recht werden.
Ich verweise auf meine bisherigen Ausführungen, die einfach ignoriert wurden.
Geht man so mit seinen Mitmenschen um?
Viele Grüße
Horst Murken
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