Dienstag, 5. Juli 2022
Die böse Absicht ist eindeutig
Landgericht Berlin
26 O 192/22



Per Telefax


Berlin, 5. Juli 2022


E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN DR SCHMIDT-SCHONDORF

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

KLAGE GEGEN DIESE RICHTERIN AUF EIN SCHMERZENZGELD VON 3.000 EURO PRO MONAT AB DEM 20.2.2008 WEGEN JAHRELANGER UNDERLASSENER HILFELEISTUNG BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe dieser Richterin Rechtsbeugung vor, für die sie persönlich haften muß, wie jeder andere Rechtsbrecher auch.

Dieses Verfahren wurde anscheinend vom SG abgetrennt, ohne daß mir das entsprechende Verfahren genannt wurde, trotz meiner Anfragen vom 17.5. und 31.5, sowie mein eigenständiges Schreiben vom 31.5.

Die Richter beim Landgericht begehen also gezielte Rechtsbeugung und bereiten Termine nicht ordnungsgemäß vor und verstoßen damit klar gegen die Rechtsvorschriften der ZPO. Daher ist mir keine Versäumnis vorzuwerfen, sondern den Richtern, siehe mein Schreiben vom 16.6.

Die Rechtslage ist klar und bei Ihnen bekannt. Ich wurde am 20.2.2008 von der Staatsgewalt zum Krüppel gemacht, ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Durch Art. 25 GG gelten die internationalen Abkommen vorrangig vor deutschem Recht:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Damit ist klar, daß Opfern von Terror und Gewalt sofort geholfen werden muß, wogegen dieser Staat mit all seinen Organen verstoßen hat. Überdies hat der Rechtsweg frei zu sein, also kein Anwaltszwang und keine Gebühren.

Daher fordere ich die unverzügliche Aufhebung der Gebührenforderung, die eindeutig der Einschüchterung und Nötigung dient.

Viele Grüße


Horst Murken

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