Dienstag, 17. Mai 2022
Keine Terminsvorbereitung
Landgericht Berlin
26 O 192/22



Per Telefax



Berlin, 17. Mai 2022



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich protestiere gegen Termin am 14.6., da noch kein Vorverfahren stattgefunden hat, § 139 ZPO.

Das Verfahren wurde vom SG abgetrennt, ohne, daß Sie mir mitteilten, welches Verfahren es betrifft. Ich bitte Sie, dies nachzuholen.

Ich stelle den Beweisantrag, daß alle Ihre Schriftsätze nichtig sind, da nicht unterschrieben, obgleich dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ich stelle den Beweisantrag, daß ein Anwaltszwang gegen internationale Abkommen verstößt, die unseren Gesetzen gemäß Art. 25 GG vorgehen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Die tatsächlichen Beklagten müßten sein die BEK samt Pflegekasse, die DRV, die Bundesagentur für Arbeit, das JC Neukölln, das Sozialamt Neukölln und das LAGeSo.

Ich bitte um Prüfung anhand der Akte des SG.

Es geht hierum: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Ich verweise auf Art. 41 und 47 GRCh.

Dieses Schreiben geht verdeckt an Verbündete mit der Bitte, mir einen fähigen Anwalt für Zivilrecht in Berlin zu nennen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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